-
Es finden insgesamt drei Prüfungen statt:
1. Klausur: Samstag, 15. Dezember 2012, 10:00 - 12:00 Uhr, Bearbeitungszeit 90 Minuten
2. Klausur: Samstag, 09. Februar 2013, 10:00 - 12:00 Uhr, Bearbeitungszeit 90 Minuten
3. Klausur: Donnerstag, 21. März 2013, 10:00 - 12:00 Uhr, Bearbeitungszeit 90 Minuten
-
Um die Leistungspunkte für die Vorlesung zu erhalten, gibt es zwei
Möglichkeiten:
- Sie bestehen sowohl die erste als auch die zweite Klausur mit jeweils mindestens 50% der möglichen Punkte.
- Sie bestehen die dritte Klausur mit mindestens 50% der möglichen Punkte.
- Zu Beginn jeder Übungsgruppe wird ein etwa 15-minütiger Test angeboten, in dem bis zu 15 Punkte erreicht werden können. Ein ausgelassener Test wird mit 0 Punkten bewertet.
- Um zur ersten Klausur zugelassen zu werden, muss man in den Tests vor der Klausur mindestens 50% der möglichen Punkte erreichen.
- Um zur zweiten Klausur zugelassen zu werden, muss man in der ersten Klausur 25% und in den Tests zwischen der ersten und der zweiten Klausur mindestens 50% der möglichen Punkte erreichen.
- Um zur dritten Klausur zugelassen zu werden, muss man in der zweiten Klausur mindestens 25% der möglichen Punkte erreichen.
- Um an einer Klausur teilzunehmen, müssen Sie für die Klausur zugelassen sein, und im jeweiligen Prüfungsverwaltungssystem (HISPOS oder VIPA) für die Vorlesung angemeldet sein. Sowohl Zulassungsstatus als auch Anmeldestatus sind auf ihrer persönlichen Statusseite einsehbar. Bitte beachten Sie, dass Sie aus organisatorischen Gründen nicht an einer Klausur teilnehmen können, wenn Sie sich nicht im HISPOS/VIPA angemeldet haben, auch wenn Sie zur Vorlesung selbst angemeldet sind.
- Falls Sie eine Klausur wegen Krankheit nicht mitschreiben können, sollten Sie uns spätestens eine Woche nach dem Klausurtermin ein ärztliches Attest vorlegen. Eine wegen Krankheit nicht mitgeschriebene Klausur zählt wie mit 25% der Punkte geschrieben, berechtigt also unter Umständen zur Teilnahme an der dritten Klausur.
- In jeder Klausur kann eine Maximalpunktzahl von 90 Punkten erreicht werden. Zum Bestehen einer Klausur genügen also 45 Punkte.
-
Die Gesamtnote ergibt sich wie folgt:
- Aus der Summe der erreichten Punkte in der ersten und der zweiten Klausur falls die dritte Klausur nicht mitgeschrieben wird oder falls die in der dritten Klausur erreichten Punkte eine schlechtere Note ergeben würden.
- Ansonsten aus dem Ergebnis der dritten Klausur.
- Bitte machen Sie sich vor den Prüfungen mit unseren Klausurrichtlinien vertraut.